Ich erkläre mich damit einverstanden, dass meine angegebenen Daten für die DSGVO-konforme Verarbeitung zum Zwecke der Erbringung der Hebammen-Dienstleistungen verarbeitet werden dürfen. Sofern noch keine Dienstleistungen erbracht wurden, kann diese Einwilligung jederzeit widerrufen werden. Wenn bereits Dienstleistungen erbracht wurden werden die Daten lediglich zum Nachweis der korrekten Abwicklung der bisherigen Tätigkeit (z.B.: Dokumentation der Hebammenleistung, Abrechnung der Hebammenleistung) verwendet. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf verarbeiteten Daten nicht berührt.
Ihre Daten werden nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungspflichten für Dokumentation und Abrechnung (30 Jahre bei Hausgeburten, in allen anderen Fällen 10 Jahren) unwiderruflich gelöscht. Ihre Daten geben wir nicht ohne Ihre Einwilligung weiter - mit Ausnahme gesetzlicher Verpflichtungen wie der Abrechnung.
Ich verarbeite die Daten in Übereinstimmung mit den datenschutzrechtlichen Bestimmungen.
Ihnen stehen grundsätzlich die Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit, Widerruf und Widerspruch zu. Wenn Sie glauben, dass die Verarbeitung Ihrer Daten gegen das Datenschutzrecht verstößt oder Ihre datenschutzrechtlichen Ansprüche sonst in einer Weise verletzt worden sind, können Sie sich bei der Aufsichtsbehörde beschweren.
zur Voransicht bzw. zum Akzeptieren bei Kursbuchung.
"$$Betreutenname$$" wird zu Ihrem Namen, wenn der Behandlungsvertrag generiert wird. Diese umständliche Formulierung umgeht das teils schlecht lesbare Gendern ;)
$$Betreutename$$ nimmt die Hilfe der freiberuflich tätigen Hebamme in Anspruch. Die Leistungen erfolgen auf Grundlage des Vertrages über die Versorgung mit Hebammenhilfe nach §134a SGB V, der zwischen den Berufsverbänden der Hebammen und dem GKV- Spitzenverband abgeschlossen wurde.
Folgend ist die Häufigkeit der jeweiligen Positionen inkl. Vergütung (einfacher Satz) aufgelistet:
Dieser Auszug ersetzt nicht die Gültigkeit der jeweilig aktuellen Vergütungsvereinbarung zwischen Hebammen und Krankenkassen. Aktuelle Leistungsbeschreibungen, Kosten und weitere Leistungen wie Wegegeld und Pauschalen sind der Anlage 1.3 Vergütungsverzeichnis nach $ 134a SGB V zu entnehmen.
3. Zahlungsvereinbarung
Nach Stattfinden des Kurses erhalten die Schwangeren einen Belegzettel auf dem sie die Teilnahme am gebuchten Kurs durch ihre Unterschrift bestätigen. Er ist Grundlage für die Abrechnung mit der Krankenkasse der Schwangeren. Der Schwangeren entstehen so für den Kurs keine privaten Kosten.
Privat versicherte Schwangere erhalten eine Rechnung, die sie selbst bei der Krankenkasse einreichen können.
Die teilnehmende Begleitung trägt die Kosten (100€) für den Kurs privat. Hierüber erhält die Begleitung vor Kursbeginn separat eine Rechnung. Diese Rechnung ist zum Zahlungsziel zu begleichen und sichert damit einen Platz für das Paar. Bleibt die Überweisung zum Zahlungsziel aus, verfällt der Anspruch auf den gebuchten Platz.
(Nach Stattfinden des Kurses erhält die Begleitung eine Teilnahmebescheinigung mit der Bestätigung über den Erhalt der Kursgebühr. Diese Bescheinigung kann bei der Krankenkasse der Begleitung vorgelegt werden. Manche Krankenkassen übernehmen eine Partner*innengebühr ganz oder zum Teil. Grundsätzlich sollte sich aber darauf eingestellt werden den Begleitungsanteil privat zu tragen.)
4. Kontoverbindung
Die Kontoverbindung erhalten die angemeldeten Begleitungspersonen mit der Rechnung über die Gebühr.
5. Teilnehmerzahl
Der Kurs findet nur dann statt, wenn die Mindestteilnehmerzahl von 6 Paaren gegeben ist. Sollte der Kurs nicht zustande kommen, erhält die Begleitung die Privatgebühr vollumfänglich zurück.
Die maximale Teilnehmerzahl beträgt 10 Paare.
6. Kurszeiten
Die Daten ergeben sich aus der Anmeldung.
7. Stornierung
Sollte das Paar den Kurs bis 14 Tage vor Kursbeginn schriftlich absagen, erhält dei Begleitung den Betrag der Privatzahlung vollumfänglich zurück. Sollte das Paar den Kurs nach 14 Tagen vor Kursbeginn absagen, kann die Begleitungsgebühr nur dann erstattet werden, wenn kurzfristig ein Ersatzpaar gefunden wird.
8. Ausfall des Kurses
Sollte der Kurs von Seiten der Hebamme z.B. wegen Krankheit abgesagt werden müssen, wird ein Erstztermin mitgeteilt.
9. Online- Kurse
Den Teilnehmerinnen und Teilnehmern ist es ausdrücklich untersagt, den Online Kurs per Film oder Ton aufzunehmen.
10. Datenschutz
Die Hebamme verpflichetet sich, alle im Zusammenhang mit der Teilnahme an einem Kurs erhaltenen Informationen und Daten vertraulich zu behandeln und Dritten nicht zugänglich zu machen. Diese Verpflichtung erstreckt sich auch über die Beendigung der Teilnahme am Kurs hinaus.
Die Hebamme ist üblicherweise telefonisch werktags von 9-13 Uhr erreichbar, per SMS oder Mail (post@hebammeleaapitz.de). Bei Nichterreichbarkeit in Notfällen wird empfohlen, sich an eine Klinik, fachärztliche Betreuung oder Notruf (112) zu wenden.
Da die Hebamme berufsbedingt manchmal zu unplanmäßigen Einsätzen gerufen wird, kann sie gelegentlich Termine kurzfristig nicht wahrnehmen. In solchen Fällen wird sie so schnell wie möglich Bescheid geben und das weitere Vorgehen besprechen. Es ist außerdem mit einer Zeitspanne von mindestens einer halben Stunde rund um den vereinbarten Termin mit dem Besuch der Hebamme zu rechnen.
Die Hebamme soll zur Geburt des Kindes benachrichtigt werden, spätestens am Tag vor der wahrscheinlichen Entlassung. Andernfalls kann die Betreuung nicht wie geplant durchgeführt werden, was wiederum medizinische Konsequenzen für die Familie und das Betreuungsverhältnis allgemein haben kann.
Dies geht unkompliziert über https://apitz.hebamio.de/geburt
Urlaubszeiten sind ggf. https://hebammeleaapitz.de/aktuelles/ zu entnehmen
Für privat Versicherte:
Bezüglich verpasster Termine:
Die Hebamme haftet für Leistungen der Hebammenhilfe im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen im Bereich der Betreuung in Schwangerschaft und Wochenbett sowie bei Stillproblemen und Ernährungsproblemen des Säuglings. Für ihre Tätigkeit im Rahmen dieses Vertrages besteht eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer angemessenen Deckungssumme.
Sofern eine Ärztin/ ein Arzt hinzugezogen wird, entsteht zu dieser/diesem ein selbständiges Vertragsverhältnis; die Hebamme haftet nicht für die ärztlichen und ärztlich veranlassten Leistungen.